Bleibatterien und Bleiakkumulatoren Entsorgung

Bleibatterien und Akkumulatoren

Die alte Autobatterie muss fachgerecht entsorgt werden. Sie enthält im inneren Bleiplatten und Schwefelsäure, deshalb ist sie nach dem Gebrauch als Sondermüll zu entsorgen. Normaler Weise passiert dies über den Händler bei der Anschaffung einer neuen Batterie sonst muss man als Käufer Pfand bezahlen. Wir kaufen Altbatterie aller Art (Bleiakkumulatore, Autobatterie, Startbatterie, etc.).

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Recycling von alten Bleibatterien

Das Recycling von Bleibatterien (Autobatterien) über MetaSwiss sichert unserer Kundschaft einen sorgenfreien aber nicht sorglosen Umgang mit diesem Sonderabfall zu und zeichnet sich insbesondere durch Einfachheit und Effizienz aus.

Das vorliegende Infos soll unseren Kunden alles Wissenswerte vermitteln, damit die gesetzlichen Vorschriften mühelos eingehalten werden können.

Welche Batterietypen sind betroffen?

VeVA-Code 16 06 01 Starterbatterien UN-Nr. 2794

VeVA-Code 16 06 01 Traktionsbatterien mit und ohne Stahlkasten UN-Nr. 2794

Wo kann ich meinen Abholauftrag aufgeben?

MetaSwiss

Höheweg 7

4663 Aarburg

Talon

Mobile 079 611 99 40

Fax 062 797 72 32

info@metaswiss.ch

www.metaswiss.ch

Welche Gebinde kann ich verwenden?

Das Gesetz schreibt schlagfeste und säurebeständige Behälter für das sichere Lagern und Transportieren von alten Bleibatterien vor. Unsere Kunststoffpaloxen sind die Antwort auf diese Forderung: 600 Liter-Paloxe, Masse:

1200 x 1000 x 777 mm, Nutzlast ca. 1000 kg

Welche Bewilligungen benötige ich, um Batterien bei mir zwischenzulagern?

Ich nehme Batterien von anderen Stellen an:

Falls Sie verbrauchte Batterien von anderen Stellen annehmen, benötigen Sie eine Bewilligung für die Annahme von Sonderabfällen.

Diese ist erhältlich bei den kantonalen Behörden und muss selber beantragt werden.

Für die Zwischenlagerung von Bleibatterien müssen Sicherheitsmassnahmen getroffen werden.

Von welchen Dienstleistungen profitiere ich?

  • kompetente Beratung durch meinen Ansprechpartner
  • MetaSwiss erstellt für mich den Begleitschein für Sonderabfall und die Sonderabfall-Etiketten
  • Abholung innert max. 5 Arbeitstagen überall in der Schweiz; ich werde über den Abholtermin informiert
  • direkter Gebinde austausch anlässlich der Abholung
  • keine Handling- oder Analysekosten
  • ich kann ganz einfach bestellen mit Bestelltalon und Faxen

Worauf muss ich bei der Lagerung insbesondere achten?

Die Batterien befinden sich in einem Kunststoffgehäuse, welches als Isolation dient.

Die verbrauchten Batterien müssen mit den Elektroden nach oben sauber in die Paloxe gestapelt werden, sodass elektrische Kontakte (Kurzschlüsse) mit allfälliger Brandfolge vermieden werden. Eine ordentliche Einstapelung schafft übrigens auch wesentlich mehr Platz! Um Kosten zu vermeiden müssen verschiedene Batterietypen separat voneinander gelagert werden.

Worauf muss ich beim Batterierecycling im Speziellen achten?

Falls Sie Dritten Ihre alten Bleibatterien weitergeben, sind Sie gesetzlich für deren korrekte Entsorgung verantwortlich. Verbrauchte Bleibatterien sind gemäss Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom

1.1.2006 (VeVA, RS 814.610) Sonderabfälle.

Ausschliesslich Entsorger mit einer Bewilligung zur Sammlung von alten Bleibatterien sind berechtigt diesen Sonderabfall entgegenzunehmen. Sie werden vom betroffenen Entsorger einen amtlichen Begleitschein für Sonderabfälle erhalten, welcher bei Kontrollen der kantonalen Überwachungsbehörden besagt, dass Sie Ihre Altbatterien korrekt entsorgt haben.


Rückgabe von Auto-/Starterbatterien

Für die Rückgabe von Autobatterien sieht die Batterieverordnung kein gemeinsames Rücknahmesystem der Hersteller vor. Da in der Regel beim Wechsel der Autobatterien in Kfz-Reparaturwerkstätten und an Tankstellen die alte Batterie bereits zurückgenommen wurde, ist für diese Batterien (ca. 14 Mio. Stück Autobatterien mit rd. 190.000 t Blei werden pro Jahr in Verkehr gebracht) eine hohe Rücklauf- und Recyclingquote (ca. 95%.) bereits erreicht. Um alle Batterien zu erfassen, muss der Käufer beim Kauf einer neuen Batterie einen Pfand einreichen, wenn er nicht gleichzeitig eine alte Batterie zurückgibt. Der Pfand wird bei nachträglicher Rückgabe einer alten Batterie erstattet.

Ein von den Herstellern beauftragtes Entsorgungsunternehmen oder ein Schrotthändler holt auf Anforderung des Händlers die gebrauchten Starterbatterien ab. Gleiches gilt für die öffentlichen Sammelstellen (Recyclinghöfe oder Schadstoffmobile). Die Sammelstellen sind weiterhin verpflichtet, gebrauchte Autobatterien kostenlos entgegenzunehmen. Zur Auszahlung des Pfandgeldes sind sie durch die Verordnung nicht verpflichtet. In mehreren Sekundärbleihütten wird das Blei aus den Batterien zurückgewonnen und in der Regel für neue Batterien wieder eingesetzt.

Ausgediente Autobatterien

Für eine Tonne Autobatterien lockt ein Erlös von rund 800 Franken. Autobatterien werden deshalb gerne gesammelt, zwischengelagert und verkauft. Solche Lager gelten als Abfallbehandlungsanlagen und sind bewilligungspflichtig. Viele Zwischenlager werden errichtet, ohne die Gemeinde in Kenntnis zu setzen und eine Betriebsbewilligung beim Amt für Umwelt zu beantragen. Autobatterien gelten als Sonderabfälle und enthalten eine beachtliche Menge an Schwefelsäure. Daher sind entsprechende Auflagen aus Sicht des Umweltschutzes und des Brandschutzes zu beachten.

Wie werden Autobatterien richtig entsorgt? Privatpersonen bringen alte Autobatterien ins Verkaufsgeschäft zurück. Unternehmer (z.B. Besitzer einer Autogarage) dürfen diese Sonderabfälle nur einem Empfänger übergeben, der über eine Betriebsbewilligung gemäss VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) verfügt. Bei der Abgabe ist zwingend ein VeVA-Begleitschein zu verwenden. Ausnahmen bilden Kleinmengen, die auf einer Sammelliste erfasst werden. Gewerbetreibende können strafrechtlich belangt werden, wenn Autobatterien ohne Begleitscheine abgegeben werden oder einem Entsorger übergeben werden, dem keine kantonale Bewilligung erteilt worden ist.

VeVa Begleitschein (BGS)

Der VeVA Begleitschein besteht aus 3 Teilen:

A) einem blauen Teil Er verbleibt beim Empfänger und muss von diesem aufbewahrt werden.

B) einem roten Teil Er wird dem Abgeber vom Empfänger unterschrieben zugestellt und muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Er wird bei Stichproben durch die örtlichen Behörden überprüft.

C) einem grünen Teil Er bleibt bei einer Entsorgung beim Abgeber und dient der Kontrolle des Abgebers und als temporäre Bescheinigung gegenüber den Behörden.

Allgemein: Bei einem Entsorgungsauftrag sagen Sie uns einfach das Stichwort “BGS+” und wir kümmern uns um das Ausfüllen des Begleitschein.

Betriebsnummer: Werden von den kantonalen Behörden zugeteilt.

Die Kontaktstellen der kantonalen Behörden sind auf der BUWAL Hoempage.

Begleitscheinnummer: Ist bereits im Formular eingedruckt und muss auf der VeVA Etikette angegeben werden.

Fachgerechter Transport von ausgedienten Auto- und LKW-Batterien: Merkblatt von Amt für Umwelt


Infos über Auto-/Starterbatterien

Sicherheitshinweise

Beim Laden mit Batterieladegerät Verschlussstopfen entfernen, Funkenbildung vermeiden (nicht rauchen). Explosionsgefahr, da Knallgas entsteht. Kinder von Batterien fernhalten. Batteriesäure ist stark ätzend, deshalb Schutzbrille, säurefeste Schürze und Schutzhandschuhe tragen. Nicht kippen, da durch die Entgasungsöffnungen Säure austreten kann. Säurespritzer im Auge sofort mit kaltem Wasser gut ausspülen, danach sofort Augenarzt aufsuchen. Akkumulatoren können je nach Typ erhebliche Kurzschlussströme liefern, die nicht nur eine Schädigung oder Zerstörung der Akkumulatoren, sondern auch Sach- und Personenschäden verursachen können. Tritt bei der Arbeit an den Polklemmen der Starterbatterie ein Kurzschluss durch ein Werkzeug oder Schmuckstück (metallenes Uhrarmband oder Ring) auf, kann dieses sekundenschnell glühend heiss werden und Verbrennungen oder Metallspritzer erzeugen. Daher gilt die Regel, dass die Masseverbindung (kleinere, schwarze Polklemme) immer zuerst zu lösen und zuletzt anzuschliessen ist.

Batteriegrösse und Gewicht

Aufgrund der Vielfalt von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor gibt es eine grosse Anzahl verschiedener technischer Spezifikationen für Starterbatterien. Die häufigsten Formen sind Pkw- und Lkw-Starterbatterien. Das s Battery Council International (BCI) definiert zahlreiche Gruppen von Standardbatteriegrößen. Die relevante Norm für Kraftfahrzeugbatterien in Europa ist die Europanorm (EN) 50342 (“Lead-Acid Starter Batteries”). Die Norm EN-50342-2 definiert unter anderem die Aussenmasse von Pkw-Batterien und Norm EN-50342-4 (“Dimensions of Batteries for Heavy Vehicles”) für Lkw.

Die maximalen Abmessungen für einen Pkw sind (H × B × L) 190 mm × 175 mm × 393 mm und 240 mm × 273 mm × 518 mm für Lkw. Gängig sind für erstere 6 Zellen in Reihe mit den Polen an der langen Seite und zwei Reihen von 3 Zellen mit den Polen an der kurzen Seite für letztere. Da das Gewicht von der verwendeten Menge an Blei abhängt, unterscheiden sich die Gewichte von Pkw- und Lkw-Batterien stark: sie liegen zwischen 10 kg bis 30 kg für Pkw und 35 kg bis 65 kg für Lkw.

Gemäss Branchenangaben liegt die Rücklaufquote, über alle Bleibatterien und -akkumulatoren gerechnet, seit Jahren bei über 90%. Die Hauptgründe der hohen Rücklaufquote sind: Rund 90% der beim Recycling wiedergewonnenen Rohstoffe (Blei, Säure und Granulate) eignen sich bestens für die Herstellung von neuen Bleiakkumulatoren. Im Gegensatz zu den kleinen Haushaltbatterien fallen gebrauchte Bleiakkumulatoren nicht direkt beim Konsumenten an, sondern hauptsächlich in Betrieben, wo sie problemlos einem geschlossenen Entsorgungssystem zugeführt werden können.


Autobatterien umweltgerecht entsorgen

Zur Finanzierung der umweltgerechten Entsorgung von Autobatterien erheben die Hersteller/Importeure ab 01.01.2004 einen vorgezogenen Entsorgungsbeitrag vRB auf neu verkaufte Batterien. Er beträgt CHF 5.50 für Autobatterien und CHF 3.00 für Motorradbatterien. Die Ansätze widerspiegeln die erfahrungsgemässen Kosten um die Batterien einer fachgerechten Wiederverwendung zuzuführen. Als Gegenleistung werden Starterbatterien «ohne wenn und aber» bei den Verkaufsstellen zurückgenommen. Das ist wichtig, denn der Konsument trägt ebenfalls Verantwortung. Verbrauchte Starterbatterien sind Sonderabfälle und gehören nicht irgendwohin. Recycling Mehr als 90% der Wertstoffe von alten Autobatterien können nämlich zur Herstellung von neuen Produkten verwendet werden. So wird zum Beispiel das feste Blei von den Gittern, Verbindungen und Polen eingeschmolzen und für die Herstellung von neuen Batterien verwendet. Aus der «Batteriesäure » entsteht unter Zugabe von Natronlauge Natriumsulfat, welches kristallisiert und getrocknet in der chemischen Industrie für die Waschmittelherstellung verwendet werden kann. Die Firma Metallum AG in Pratteln (BL) recycliert ca. 16 000 Tonnen Altbatterien pro Jahr. Quelle:TCS


Bleiakkumulator (Startbatterie oder Autobatterie)

Blei ist ein chemisches Element mit dem Symbol Pb (lat. plumbum). Es ist ein giftiges Schwermetall und steht in der 4. Hauptgruppe (Kohlenstoffgruppe) und 6. Periode des Periodensystems der Elemente. Blei ist leicht verformbar und hat einen vergleichsweise niedrigen Schmelzpunkt.

Bei einem Bleiakkumulator (kurz Bleiakku) handelt es sich um eine Ausführung des Akkumulators, bei der die Elektroden im geladenen Zustand aus Blei und Bleidioxid und der Elektrolyt aus verdünnter Schwefelsäure besteht.

Bleiakkumulatoren gelten für eine Lebensdauer von einigen Jahren als zuverlässig und preisgünstig. Im Vergleich mit anderen Akkumulatortechnologien sind sie jedoch ziemlich schwer und weisen eine geringe Energiedichte von nur 0,11 MJ/kg auf.

Sie werden jedoch unter anderem auch als Energiespeicher für Elektrofahrzeuge eingesetzt. Die wohl bekannteste Anwendung ist die Starterbatterie für Kraftfahrzeuge.

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